Geschichte des Berliner Bären
Vermutungen zufolge soll das Berliner Wappentier, der Bär, auf Albrecht I. „der Bär“, Eroberer und Begründer der Mark Brandenburg zurückzuführen sein. Diese Theorie vermag jedoch nicht das mittelhochdeutsche Diminutivsuffix -lein / -lin zu erklären, was den Städtenamen „kleiner Bär“ bedeutete. Es steht fest, dass der Berliner Bär ununterbrochen seit 1280 im Siegel oder Wappen erscheint. Genaue Angaben wurden aber damals nicht aufgeschrieben oder sind verloren gegangen, und daher ist die Rückführung des Namens auf das Tier bzw. auf Albrecht den Bären fraglich; die herrschende Meinung in der Forschung geht von einem slawischen Ursprung aus.
Der Naturforscher Dr. Theodor Zell hat 1921 in seinem Buch "Geheimpfade der Natur" behauptet, dass genau an den Stellen, an denen Cölln und Berlin an den Armen der Spree entstanden, ein großer Wildwechselort an der Furt lag. Zell glaubte also, dass das Tier, der Bär, ausschlaggebend für den Namen war. Da Zell jedoch Biologe und nicht Historiker war, gilt seine kaum bekannte, weil deutlich veraltete These als ein klassisches Beispiel von Volksetymologie.
Eine weitere Erklärung betrifft den etymologischen Stamm des indoeuropäischen Wortes „w(e)rn /w(e)rl“ der in vielen anderen europäischen Städtenamen auftritt (etwa Verona, Bern, etc.) und „sumpfiges Gelände“ bedeutet; nahe der Erdoberfläche liegender Grundwasserspiegel. Somit wäre die Benennung nach dem Tier oder Albrecht dem Bären eine sekundäre, volksetymologische Erscheinung. Will man weiter nach indogermanischen, indoeuropäischen Wortwurzeln suchen, kommt man auf bher-os, was ebenfalls 'Bär', 'braun' bedeutet und auch Sprachwurzel für 'Biber' ist, also gleichbedeutend mit Wasser, Flussufer, „sumpfiges Gelände“. Die derzeit herrschende Meinung der Mittelalterforscher führt den Stadtnamen auf die slawische Silbe berl (Sumpf) zurück.
Das zweitältestes Siegel Berlins von 1280. Das erste nachgewiesene Siegel mit Bären stammt vom 22. März 1280. Es befindet sich auf einem Gildebrief der Berliner Kürschner und stellt zwei gepanzerte Bären als Schildhalter dar, die mit erhobener Tatze voneinander abgewendet sind und sich dennoch rücklings anblicken. Das Siegel trägt die Inschrift „Sigillum burgensium de berlin sum“ („ich bin das Siegel der Bürger von Berlin“). Die erhobene Tatze soll hier bereits die Selbständigkeit Berlins symbolisieren. Allerdings herrscht im Siegel an zentraler Position noch der Brandenburger Adler.
Die Herrschaft des Brandenburger Adlers beziehungsweise die Koexistenz mit ihm zieht sich noch bis ins 19. Jahrhundert. Ein Siegel von 1338 mit der Inschrift „S[igillum] Sekretum Civitatis Berlin“ („Geheimsiegel der Stadt Berlin“) zeigt den Berliner Bären bezwungen durch ein Halsband mit wehendem Adlerschild, ein anderes von 1460 zeigt ihn mit aufreitendem Adler. Die letztere Siegelvariante wird als Unterwerfung Berlins nach dem „Berliner Unwillen“ aus den Jahren 1447/1448 durch Friedrich II. Eisenzahn gewertet. Dieses Siegel wurde bis um 1700 mit der Inschrift „sigillum civitats antiqui berlin“ („Das Siegel der alten Stadt Berlin“) verwendet.
Mit der Gründung der Residenzstadt Berlin am 17. Januar 1709 wurde der Bär noch als gebändigter Bär mit Halsband unter der Herrschaft des Preußischen und des Brandenburger Adlers dargestellt. Im Jahre 1839 hat sich die Vorherrschaft des immer noch gebändigten Bären gegenüber den Adlern bereits durchgesetzt und im Jahre 1875 zeigt das Berliner Wappen bereits einen wilden ungebändigten Bären mit zotteligem Fell und ohne Halsband.
Nach der Eingemeindung diverser ehemals selbständiger Berliner Randgemeinden im Jahre 1920 zu Groß-Berlin wurde im Jahre 1935 der Berliner Bär zum alleinigen Wappentier. Seitdem wird er aufrechtgehend und krallenbewehrt dargestellt.
Eine weitere Erklärung betrifft den etymologischen Stamm des indoeuropäischen Wortes „w(e)rn /w(e)rl“ der in vielen anderen europäischen Städtenamen auftritt (etwa Verona, Bern, etc.) und „sumpfiges Gelände“ bedeutet; nahe der Erdoberfläche liegender Grundwasserspiegel. Somit wäre die Benennung nach dem Tier oder Albrecht dem Bären eine sekundäre, volksetymologische Erscheinung. Will man weiter nach indogermanischen, indoeuropäischen Wortwurzeln suchen, kommt man auf bher-os, was ebenfalls 'Bär', 'braun' bedeutet und auch Sprachwurzel für 'Biber' ist, also gleichbedeutend mit Wasser, Flussufer, „sumpfiges Gelände“. Die derzeit herrschende Meinung der Mittelalterforscher führt den Stadtnamen auf die slawische Silbe berl (Sumpf) zurück.
Das zweitältestes Siegel Berlins von 1280. Das erste nachgewiesene Siegel mit Bären stammt vom 22. März 1280. Es befindet sich auf einem Gildebrief der Berliner Kürschner und stellt zwei gepanzerte Bären als Schildhalter dar, die mit erhobener Tatze voneinander abgewendet sind und sich dennoch rücklings anblicken. Das Siegel trägt die Inschrift „Sigillum burgensium de berlin sum“ („ich bin das Siegel der Bürger von Berlin“). Die erhobene Tatze soll hier bereits die Selbständigkeit Berlins symbolisieren. Allerdings herrscht im Siegel an zentraler Position noch der Brandenburger Adler.
Die Herrschaft des Brandenburger Adlers beziehungsweise die Koexistenz mit ihm zieht sich noch bis ins 19. Jahrhundert. Ein Siegel von 1338 mit der Inschrift „S[igillum] Sekretum Civitatis Berlin“ („Geheimsiegel der Stadt Berlin“) zeigt den Berliner Bären bezwungen durch ein Halsband mit wehendem Adlerschild, ein anderes von 1460 zeigt ihn mit aufreitendem Adler. Die letztere Siegelvariante wird als Unterwerfung Berlins nach dem „Berliner Unwillen“ aus den Jahren 1447/1448 durch Friedrich II. Eisenzahn gewertet. Dieses Siegel wurde bis um 1700 mit der Inschrift „sigillum civitats antiqui berlin“ („Das Siegel der alten Stadt Berlin“) verwendet.
Mit der Gründung der Residenzstadt Berlin am 17. Januar 1709 wurde der Bär noch als gebändigter Bär mit Halsband unter der Herrschaft des Preußischen und des Brandenburger Adlers dargestellt. Im Jahre 1839 hat sich die Vorherrschaft des immer noch gebändigten Bären gegenüber den Adlern bereits durchgesetzt und im Jahre 1875 zeigt das Berliner Wappen bereits einen wilden ungebändigten Bären mit zotteligem Fell und ohne Halsband.
Nach der Eingemeindung diverser ehemals selbständiger Berliner Randgemeinden im Jahre 1920 zu Groß-Berlin wurde im Jahre 1935 der Berliner Bär zum alleinigen Wappentier. Seitdem wird er aufrechtgehend und krallenbewehrt dargestellt.
Mfg Mücke